Vorwort
IEin häufiges Thema bei den Smallframe Vespa mit 50ccm. Oft kauft man einen Roller ohne Papiere oder man findet sie einfach nicht mehr. Auch herrscht oft viel Unsicherheit, wie der Ablauf ist, um an neue Papiere (die Zweitschrift Betriebserlaubnis / Einzelgenehmigung mit Gutachten) zu kommen. Hier hängt es auch teilweise davon ab, wo man wohnt und wie die jeweilige Zulassungsstelle damit umgeht. Hier unsere Erfahrungen im Bereich München..
Unsere Infos sind ohne Gewähr und spiegeln nur unsere Erfahrungen in München wieder. In anderen Bezirken kann das unterschiedlich sein.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es zwei verschiedene Vorgehensweisen und Abläufe gibt. In Abhängigkeit ob es sich bei dem Roller um ein deutsches Modell oder ein ausländisches (meist natürlich italienisches) Modell handelt. Hat man ein deutsches Modell, kann es relativ einfach und günstig gehen. Man erkennt ein deutsches Modell normalerweise an dem Typenschild auf der rechten Seite des Rahmensteg. Mit Glück kann man noch die zwei Löcher der Nieten erkennen falls es fehlt.
Deutsches Modell ohne Papiere
Bei einem deutschen Modell muss man zwei Schritte befolgen:
1. Zulassungsstelle:
Man muss sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle besorgen (10,50 € in München). Hier wird geschaut ob das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde, zum Bsp. weil aufgrund von technischen Mängel die Betriebserlaubnis eingezogen worden ist. Es wird auch geprüft, ob der Roller als gestohlen gemeldet wurde. Man benötigt auch einen Besitznachweis, wobei ein Kaufvertrag für manche Zulassungsstellen nicht ausreicht und eine Dokumentation verlangt wird bis zu der Person, die als Letztes noch die Papiere hatte. Und dann von diesem eine Eidesstattliche Erklärung, dass er die Papiere verloren hat. Zumeist unrealistisch zu schaffen. Man muss auch bedenken, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine gewisse Gültigkeitsdauer hat: zwischen 2 und 3 Monaten. Bitte hierzu die Zulassungsstelle befragen.
Der Vorteil wenn man diese Variante fahren kann ist, dass die Vespa nicht beim TÜV vorgeführt werden muss, sprich man kann es am Anfang einer Restaurierung schon erledigen, wenn der Roller noch gar nicht fahrbereit und fertig ist.
2. Piaggio-Händler:
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle kann man sich an einen offiziellen Piaggio-Händler wenden. Man braucht zwingend einen offiziellen Piaggio-Händler, denn nur der kann die neuen Papiere (Betriebserlaubnis) direkt bei Piaggio anfragen. Hierfür gibt es auch noch einen Vordruck von Piaggio (PDF), den man am besten ausfüllt und zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Piaggio-Händler abgibt. Die Kosten, die hier beim Händler entstehen können ganz unterschiedlich sein. Normalerweise ist die Wartezeit plusminus 6 Wochen, bis man eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis bekommt.
Beispiel Zweitschrift Betriebserlaubnis:
Deutsches Modell
Beispiel 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Beispiel 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung:
(direkt auf dem Vordruck von Piaggio)
Beispiel Eidesstattliche Erklärung:
Ausländisches (italienisches) Modell ohne Papiere
Auch bei dieser Situation gibt es 2 Schritte:
1. TÜV:
Hat man z.B. ein italienisches Modell ohne Papiere (erkennbar z.B. an der fehlenden Typenschildplakette am rechten Rahmentunnel oder an 9″ Rädern), muss man hier eine Vollabnahme/Einzelgutachten (Importgutachten) beim TÜV machen – den sog. §21. Das geht in Westdeutschland nur beim TÜV und in Ostdeutschland nur bei der DEKRA. Andere Prüforganisationen wie KÜS oder GTÜ dürfen diese Prüfung nicht machen.
Dazu muss der Roller natürlich fertig, fahrbereit, verkehrsicher und original sein. Also z.B. mit Außenspiegel, richtig eingestelltem Licht, funktionierendener Lichtanlage, zugelassenen Streuscheiben bei den Lichtern, nicht getunt, usw.
Jetzt kann man Glück oder Pech haben – entweder man erwicht einen Prüfer der Bock auf Roller hat oder nicht. Von dem her kann der Ablauf beim TÜV sehr unterschiedlich ausfallen, von sehr entspannt bis total nervenaufreibend. Beim TÜV in München bezahlt man für die Vollabnahme ca. 160 €.
2. Zulassungsstelle:
Mit dem Gutachten vom TÜV muss man jetzt noch zur Zulassungstelle und es “stempeln” lassen, um die offizielle Einzelgenehmigung zu bekommen. Auch wenn das Gutachten vom TÜV schon aussieht wie neue Papiere, sind diese erst gültig nach dem Abstempeln bei der Zulassungstelle!
Bei der Zulassungsstelle kann ein Besitznachweis erforderlich sein, sprich mindestens ein Kaufvertrag. Manchen Zulassungsstellen reicht das aber nicht und man muss theoretisch die ganze Linie bis zum letzten, der die Papiere noch hatte nachweisen und von diesem Letzten dann eine Eidesstattliche Erklärung ober den Verlust der Papiere vorlegen. Das bekommt man ja normalerweise nicht abgebildet. Jetzt kann jeder selber entscheiden, ob er angibt die Papiere selber verloren zu haben oder nicht.
Ausländisches Modell
Beispiel Gutachten:
Beispiel “gestempeltes” Gutachten:
Ausländisches (italienisches) Modell mit Papieren
Offiziell müsste man bei einem Roller mit z.B. italienischen Papieren diese “umschreiben” lassen, was aber gleichbedeutend mit einer Vollabnahme ist – siehe oben bei “Ausländisches Modell ohne Papiere”. D. h. man muss mit Kosten in Höhe von ca. 200 € rechnen und mit einem Haufen Aufwand ohne Aussicht auf Erfolg beim TÜV je nachdem wie der Roller beieinander ist.
Der einzige Unterschied zum Fall ohne Papiere ist, dass man als Besitznachweis die ausländischen Papiere vorweisen kann.
Ob ihr euch den Aufwand gebt oder solange mit den ausländischen Papieren rumfahrt, bis ihr eventuell mal aufgefordert werdet deutsche Papiere zu machen, bleibt wieder euch überlassen.
Ausländisches (italienisches) Modell mit verlorenen deutschen Papieren
Ich hatte diesen Fall noch nicht konkret, aber hier wird man wohl auch wieder die große Runde gehen müssen mit der Vollabnahme, wie wenn man nie Papiere gehabt hat. Denn es gibt ja nach einer Vollabnahme für ein ausländisches Fahrzeug keine Rückmeldung an den Hersteller, also in dem Fall Piaggio, wo man dann direkt einfacher und günstiger neue Papiere beantragen könnte.